Parken per Handy

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

MOBILE PARKING SYSTEM

1. Präambel

1.1
Die REA Mobile AG setzt ein System zur elektronischene Parkraumbewirtschaftung (Mobile Parking System) ein, mit welchem der zum Mobile Parking System angemeldete Parker (im Folgenden Nutzer genannt) die Gebühren für die Nutzung von Parkflächen (im Folgenden Parkgebühren genannt) in den mit der REA Mobile AG kooperierenden Gemeinden über mobile Kommunikationstechniken (UMTS, GPRS, WLAN) oder per Mobiltelefon entrichten darf.
Im Namen und mit Ermächtigung der am Mobile Parking System angeschlossenen Kommunen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen übernimmt die REA Mobile AG die bargeldlose Abrechnung und Einziehung der anfallenden Parkgebühren gegenüber den Nutzern.
Bei dem Mobile Parking System handelt es sich um elektronische Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Zahlung der Parkgebühren und zur Überwachung der Parkzeit. Das Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen hat solche elektronischen Vorrichtungen oder Einrichtungen per Ausnahmeverordnung zur StVO zugelassen. Sind solche elektronischen Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Zahlung der Parkgebühren und zur Überwachung der Parkzeit vorhanden, so darf dort für die Dauer der zulässigen Parkzeit halten, wer die für die Entrichtung der Parkgebühren und für deren Überwachung notwendigen Vorkehrungen getroffen hat.

1.2
Die Abrechnung der Parkgebühren erfolgt über ein Parkkonto, welches für den Nutzer bei der REA Mobile AG angelegt wird.
Die Zahlungsabwicklung gegenüber dem Nutzer erfolgt über eine Bank, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Durchführung der entsprechenden Zahlungsverfahren zugelassen ist.

1.3
Die REA Mobile AG stellt dem Nutzer mit dem Mobile Parking System ein alternatives System zur Entrichtung der Parkgebühren zur Verfügung. Zur Regelung dieser Leistung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige Prospekte, Werbeankündigungen etc. der REA Mobile AG oder eines Dritten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass auf diese Dokumente ausdrücklich schriftlich Bezug genommen wird.

1.4
Die aufgrund des jeweiligen (gebührenpflichtigen) Parkvorgangs entstehenden öffentlich rechtlichen Beziehungen zwischen der Kommune und dem Nutzer bleiben unberührt. Insbesondere bleiben die Gebührenerhebung auf Grundlage der Parkgebührenordnung der jeweiligen Kommune, die Ahndung etwaiger Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie die Verwaltungsvollstreckung unberührt.

2.
Funktionsweise des Mobile Parking Systems

2.1
In den am Mobile Parking System angeschlossenen Kommunen werden die hierfür vorgesehenen Parkflächen in Parkzonen eingeteilt. Jede Parkzone erhält eine individuelle Telefonnummer.

2.2
Parken mit dem Mobile Parking System per Telefonanruf
Für jede Parkzone wird eine individuelle Rufnummer festgelegt. Diese wird beim jeweiligen Starten und Beenden des Parkvorgangs angewählt.
Beim Starten des Parkvorgangs erfolgt ein Eintrag mit Kfz-Kennzeichen, Beginn der Parkzeit und Parkzonennummer in der Mobile Parking System-Datenbank. Der Nutzer erhält zur Bestätigung eine SMS mit Angabe des Beginns der Parkzeit, des Parktarifs pro Minute und der Höchstparkzeitdauer.
Beim Beenden des Parkvorgangs wird nach dem Anruf die Parkzeit angehalten, berechnet und als Bestätigung per SMS an den Nutzer gesendet.
Ist der Nutzer mit zwei oder mehreren Kfz-Kennzeichen registriert, so erfolgt eine Auswahl dieser Kfz-Kennzeichen per Sprachausgabe. Für diesen Fall entstehen dem Nutzer Telefongebühren, die sich nach seinem persönlichen Mobilfunktarif richten.
Die Speicherung der Daten erfolgt über einen Zeitraum von 50 Tagen nach Monatsende bzw. Erfüllung der Gebührenverpflichtung des Nutzers gegenüber der Kommune. Danach liegen die Daten als pdf-Rechnung zum Download in dessen geschütztem Bereich vor.

2.3
Parkgebühren
Die Parkgebühren richten sich nach der Parkgebührenordnung der jeweiligen Kommune.

2.4
Mit der Anmeldung stimmt der Nutzer des Mobile Parking Systems zu, mit der An- und Abmelde-SMS werbende Informationen auf sein Handy zu erhalten. Diese können insbesondere das Unternehmen der REA Mobile AG oder mit diesem kooperierende Werbepartner und darüber hinaus städtische Informationen betreffen.

3.
Anmeldung

3.1
Voraussetzung für die erstmalige und regelmäßige Inanspruchnahme des Mobile Parking Systems ist die Registrierung und Freischaltung des Nutzers.

3.2
Die Anmeldung zur Teilnahme am Mobile Parking System erfolgt über Internet (ssl-gesicherte Verbindung). Die Daten werden zur Abrechnung der Parkgebühren benötigt und werden über den Zeitraum der Mobile Parking System-Nutzung gespeichert.
Bei der Registrierung sind folgende Angaben erforderlich:
- Name
- Vorname
- Straße
- Hausnummer
- Postleitzahl
- Wohnort
- Geburtsdatum
- Mobiltelefonnummer
- Kfz-Kennzeichen (eines oder mehrere)
- Email-Anschrift
- Benutzername
- Kennwort
- Geldinstitut
- Bankleitzahl
- Kontonummer

3.3
Mit der Freischaltung wird ein Parkkonto (Mobile Parking System-Konto) eingerichtet.

3.4
Die Anmeldung erfolgt kostenlos. Die Anmeldung des Nutzers erfolgt ausschließlich über die zu diesem Zweck eingerichtete Internetplattform der REA Mobile AG, die unter der Adresse www.parken-per-handy.de zu erreichen ist.

3.5
Nach Beendigung des Registrierungsvorgangs werden dem Nutzer seine Daten an die von ihm angegebene Email-Adresse gesandt.

4.
Kündigung der Nutzung

4.1
Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit sofort ohne Einhaltung einer Frist schriftlich durch eingeschriebene Postsendung oder Fax oder per Email an info@parken-per-handy.de kündigen.

4.2
Die REA Mobile AG kann den Nutzungsvertrag jederzeit durch ordentliche Kündigung mittels Postsendung, per Fax, oder per Email jeweils an die vom Nutzer zuletzt bekannt gegebene Adresse, Faxnummer oder Emailadresse unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist kündigen.
Zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages mit sofortiger Wirkung ist die REA Mobile AG insbesondere berechtigt, wenn der Nutzer gegen die Bestimmungen dieser AGBs oder im Rahmen der Nutzung des Mobile Parking Systems gegen geltendes Recht verstößt oder ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Nutzungsvertrages für die Kommune oder für die REA Mobile AG wegen des Vertrauensverlustes oder des Wegfalls der Geschäftsgrundlage unzumutbar ist. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat, eine Lastschrift nach zwei im Mindestabstand von 14 Tagen erfolgten Versuchen endgültig nicht einlösbar ist, im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Mobile Parking Systems Rechte Dritter verletzt wurden, eine missbräuchliche Nutzung bzw. Manipulation des Mobile Parking Systems durch den Nutzer vermutet wird oder erfolgt ist bzw. Leistungen der REA Mobile AG missbraucht wurden oder gegen den Nutzer ein Insolvenzverfahren eingeleitet bzw. mangels Masse eingestellt wurde.

4.3
Hat der Nutzer das Mobile Parking System für einen Zeitraum von 48 Monaten ununterbrochen nicht genutzt, so kann die REA Mobile AG den Nutzungsvertrag ebenfalls kündigen. Der Nutzer wird vor Ablauf dieser Frist informiert und auf dieses Kündigungsrecht erneut hingewiesen.

4.4
Das Mobile Parking Systems-Konto wird im Falle der Kündigung deaktiviert und abgerechnet. Die Daten werden anschließend gelöscht. Das Mobile Parking System kann dann nicht mehr genutzt werden.

5.
Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB

5.1
Widerrufsrecht
Nach Beendigung des Registrierungsvorgangs werden dem Nutzer die vertragswesentlichen Daten an die von ihm angegebene Email-Adresse zugesandt. Nach Zugang dieser Email kann der Nutzer gem. § 312 d Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 355 BGB innerhalb von zwei Wochen seine Erklärung, gerichtet auf den Abschluss des Nutzungsvertrages zwischen ihm und der REA Mobile AG, widerrufen. Der Widerruf kann per Post (REA Mobile AG, Teichwiesenstrasse 1, 64367 Mühltal), Fax (+49 (61 54) - 6 38 - 1255) oder
E-Mail (info@rea-mobile.de) erfolgen.

5.2
Erlöschen des Widerrufsrechts
Nimmt der Nutzer die Dienstleistung des Mobile Parking Systems vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist in Anspruch, so erlischt sein Widerrufsrecht aus Ziffer 5.1 gem. § 312 d Abs. 3 BGB.

6.
Pflichten des Nutzers

6.1
Entrichten der Parkgebühr
Für die ordnungsgemäße Entrichtung der Parkgebühren über das Mobile Parking System, insbesondere das ordnungsgemäße Starten und Beenden des Parkvorgangs, hat der Nutzer ausschließlich selbst Sorge zu tragen. Insbesondere hat der Nutzer dafür zu sorgen, dass sein Mobiltelefon Mobile Parking System gemäß (Aktivierung der Rufnummernübertragung) konfiguriert ist und er über eine Mobilfunknetzverbindung zur Nutzung des Mobile Parking Systems verfügt. Die etwaige Nichtverfügbarkeit des Mobile Parking Systems (z.B. bei Besetztton oder Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes) entbindet den Nutzer nicht von der Entrichtung seiner Parkgebühren in der sonst vorgesehenen herkömmlichen Art und Weise (per Parkscheinautomat/Parkuhr). Der Nutzer haftet auch dann für die ordnungsgemäße Entrichtung der Parkgebühren, wenn eine dritte Person sein Mobiltelefon oder sonstiges datenfähiges Endgerät zum Entrichten der Parkgebühren benutzt.

6.2
Benutzername und Kennwort
Der Nutzer erhält von der REA Mobile AG einen Benutzernamen und ein Kennwort (mindestens vierstellig). Hiermit kann der Nutzer sein persönliches Parkkonto (Mobile Parking Systems-Konto) bei der REA Mobile AG einsehen. Das Kennwort kann vom Nutzer abgeändert werden. Aus Sicherheitsgründen sollte der Nutzer ein längeres Passwort verwenden (mindestens 8 Zeichen) und dieses von Zeit zu Zeit abändern.
Stellt der Nutzer missbräuchliche Verfügungen über sein Mobile Parking Systems-Konto fest, ist er verpflichtet, die REA Mobile AG hierüber unverzüglich zu unterrichten, damit erforderlichenfalls sein Mobile Parking Systems-Konto gesperrt werden kann. Das Gleiche gilt bei Verlust oder Diebstahl des Mobiltelefons bzw. der SIM-Karte. Bei missbräuchlicher Nutzung durch Dritte entfällt die Haftung des Nutzers für Schäden, die nach Eingehen der Mitteilung an die REA Mobile AG in Folge verzögerter Sperrung des Nutzerkontos entstehen. In diesem Fall wird das Mobile Parking Systems-Konto des Nutzers nicht belastet. Für derartige Schäden, die vor Eingehung der Mitteilung an die REA Mobile AG entstehen, haftet der Nutzer nur in Höhe von 100,00 €.

6.3
Informationspflicht des Nutzers
Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen und vertraglichen Daten - wie unter 3.2 angeführt - unverzüglich über seinen persönlichen Kundenlogin zu ändern oder die REA Mobile AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die Änderung der Rechnungsadresse, der Bankverbindung, der Mobiltelefonnummer sowie auf die Weitergabe seines Telefonvertrages an einen Dritten und die Änderung seines Kfz-Kennzeichens. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, so ist die REA Mobile AG berechtigt, dem Nutzer die ihr oder der jeweiligen Kommune durch Einschaltung eines Finanzdienstleisters entstehenden Mehraufwendungen (sowie etwaige weitere Kosten einer Meldeauskunft, einer Auskunft aus der Zulassungsdatei etc.) in Rechnung zu stellen.
Kann die REA Mobile AG die geänderten Daten nicht in Erfahrung bringen, ist die REA Mobile AG berechtigt, ihre Dienstleistung einzustellen und das Mobile Parking Systems-Konto zu sperren.
Gibt der Nutzer eine Änderung seiner Anschrift nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte Erklärungen der REA Mobile AG nicht zu, so gelten die Erklärungen trotzdem als zugegangen.

7.
An- bzw. Abmeldung/Kontrolle des Parkvorgangs

7.1
Anmeldepflicht
Der Nutzer verpflichtet sich, bei Nutzung des Mobile Parking Systems in den entsprechend ausgestatteten Parkzonen die Anmeldung ordnungsgemäß zu Beginn des Parkvorgangs vorzunehmen.

7.2
Fehlende Abmeldung
Unterlässt es der Nutzer, sich trotz ordnungsgemäßer Anmeldung abzumelden, wird bei der Berechnung der anfallenden Parkgebühr - unabhängig von der tatsächlichen Parkdauer in dieser Parkzone - die erlaubte Höchstparkzeit zugrunde gelegt.

7.3
Kontrolle des Parkvorgangs
Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Entrichtung der Parkgebühren, insbesondere auch das Einhalten der Parkzeit oder der Höchstparkdauer, bleibt der Kommune vorbehalten. Datenweitergabe zu diesem Zweck: Siehe 9.3.

8.
Entrichtung der Parkgebühren

8.1
Zahlungsverpflichtung des Nutzers
Entrichtet der Nutzer seine Parkgebühren über das Mobile Parking Systems, so ist die REA Mobile AG ermächtigt, die tatsächlich angefallene Parkgebühr für die Kommune einzuziehen. Eine Rückforderung durch den Nutzer wegen etwaiger Beanstandungen oder Reklamationen hinsichtlich der erhaltenen Leistungen ist nach Ablauf der in Ziffer 8.3 genannten Fristen ausgeschlossen.

8.2
Abrechnungsverfahren (Lastschrift)
Die REA Mobile AG wird zum Einzug der Parkgebühren mittels Lastschrift ermächtigt. Am Ende des Abrechnungszeitraums wird der Betrag der bis dahin angefallenen Parkgebühren und etwaiger entstandener Kosten in Rechnung gestellt und per Lastschrift von dem Nutzerkonto auf das virtuelle Mobile Parking Systems-Konto gebucht. Der Abrechnungszeitraum ist ein Mal pro Monat.

8.3
Abrechnung
Kontoauszüge und Abrechnungen bzw. Rechnungen (im Folgenden Rechnung genannt) werden von der REA Mobile AG standardmäßig auf elektronischem Wege an die vom Nutzer angegebene Email-Adresse übermittelt. Außerdem kann die Rechnung im geschützten Kundenbereich eingesehen und downgeloaded werden.
Der Nutzer hat Kontoauszüge und Rechnungen der der REA Mobile AG sorgfältig zu prüfen. Etwaige Einwände sind binnen einer Frist von einem Monat ab Zustellung des Kontoauszuges oder der Rechnung an die REA Mobile AG zu richten. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwände gilt als Genehmigung. Die REA Mobile AG wird den Nutzer in dem jeweiligen Kontoauszug bzw. der Rechnung auf diese Rechtsfolge hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers bleiben hiervon unberührt.
Die REA Mobile AG ermöglicht dem Nutzer, sein Mobile Parking Systems-Konto einzusehen. Die Angabe des Kontostandes ist dabei unverbindlich und begründet keinen selbständigen Anspruch des Nutzers.

8.4
Nichteinlösung von Lastschriften/offene Forderungen
Wird eine Lastschrift nach zwei erfolglosen Versuchen nicht eingelöst, so ist die REA Mobile AG ausdrücklich berechtigt, der Kommune die ihr bekannte Anschrift, den Namen, das Geburtsdatum und die Bankverbindung des Nutzers weiterzugeben. Die REA Mobile AG ist berechtigt, ihr entstehende Kosten und Bankspesen für jede vom Nutzer verursachte, nicht eingelöste Lastschrift dem Nutzer zu verrechnen. Für jede nicht eingelöste Forderung wird dem Nutzer ein Verwaltungsaufwand in Höhe von mindestens 10 € berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Bei Nichteinlösung einer Lastschrift ist die REA Mobile AG außerdem berechtigt, mit Kenntnis der Kommune den Nutzer bis zur Erfüllung der offenen Forderung von der Mobile Parking System-Nutzung auszuschließen und das Mobile Parking Systems-Konto des Nutzers zu sperren.

9.
Datenschutz

9.1
Der Nutzer erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

9.2
Die REA Mobile AG sichert die vertrauliche Behandlung seiner Daten entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zu und unterliegt insoweit der Kontrolle des Landesbeauftragten für Datenschutz.

9.3
Die Daten werden nur für Zwecke der Erbringung des Mobile Parking Systems verwendet. Die jeweils zuständige Kommune erhält zur Ausübung der Verkehrsüberwachung lediglich die Einsichtnahme in die nachfolgenden Parkdaten:
- Kfz-Kennzeichen,
- Uhrzeit Parkbeginn,
- Dauer der Überschreitung der Höchstparkzeit.

9.4
Die Vorschriften des Teledienstegesetzes (TDG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) finden Anwendung.

10.
Haftung

10.1
Die REA Mobile AG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der REA Mobile AG zurückzuführen sind. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der REA Mobile AG auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt; dies gilt auch bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

10.2
Die REA Mobile AG übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit des Mobile Parking Systems, insbesondere nicht für die Verfügbarkeit der Mobilfunknetze und der Funktionsfähigkeit von mobilen Endgeräten. Für Schäden, die insbesondere aus der Nichtverfügbarkeit des Mobile Parking Systems oder aus Verkürzung bzw. Verstümmelung von übermittelten Daten resultieren und die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der REA Mobile AG zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.

10.3
Für fehlerhafte oder nicht erfolgte Beendigung des Parkvorgangs über das Mobile Parking System übernimmt die REA Mobile AG keine Haftung, sofern der Fehler im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers oder des Nutzers liegt.

10.4
Entrichtet der Nutzer bei Nichtverfügbarkeit des Mobile Parking Systems die Parkgebühren nicht auf konventionellem Weg (per Parkscheinautomat/Parkuhr), übernimmt die REA MOBILE AG in diesem Fall für die entstehenden Folgen (z.B. Verwarnungsgeld, Abschleppgebühren) keine Haftung.

10.5
Die REA Mobile AG übernimmt gegenüber dem Nutzer keine Haftung für Leistungen der Kommune, für Leistungen von Anbietern von Zahlungssystemen und für Leistungen sonstiger Dritter, die im Auftrage Vorgenannter tätig sind.

11.
Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen

11.1
Die REA Mobile AG behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden dem Nutzer schriftlich bekannt gegeben. Hat der Nutzer der REA Mobile AG seine Emailadresse mitgeteilt, so kann die Mitteilung der Änderung der AGB auch mittels Email erfolgen. Neu zugegangene AGB gelten als genehmigt, wenn der Nutzer nicht innerhalb eines Monats schriftlich seinen Widerspruch erklärt. Geringfügige oder sonstige zumutbare Änderungen der Leistungsverpflichtungen der REA Mobile AG gelten vorweg als genehmigt.

11.2
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlicher Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

11.3
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Jede Änderung oder Ergänzung der Nutzungsvereinbarungen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

12.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Darmstadt.